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Pflegegeld kann dann beantragt werden, wenn eine angemessene Pflege geleistet wird. Diese kann u.a. durch Verwandte erbracht werden. Dabei erhält der Pflegebedürftige die bewilligte Geldleistung von der Pflegekasse. Sie dient der Bezahlung von Angehörigen, Bekannten oder sonstigen Helfern. Wird das Pflegegeld gewählt, kann darüber frei verfügt werden. Das Pflegegeld kann auch mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden.
Pflegegeld für häusliche Pflege
PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT in Graden | Leistungen seit 2017 pro Monat |
PG 2 | 316 Euro |
PG 3 | 545 Euro |
PG 4 | 728 Euro |
PG 5 | 901 Euro |