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Pflegesachleistungen werden durch mobile Pflegedienste oder Einzelpersonen erbracht. Die Pflegekasse hat einen Versorgungsvertrag mit uns abgeschlossen. Dabei rechnen wir die Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Der Höchstbetrag beträgt in der jeweiligen Pflegegrad:
PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT in Graden | maximale Leistungen seit 2017 pro Monat |
PG 2 | 689 Euro |
PG 3 | 1298 Euro |
PG 4 | 1612 Euro |
PG 5 | 1995 Euro |
In Härtefällen kann durch die Krankenkasse ein höherer Betrag gewährt werden.