ein kleiner Überblick

Pflege in Deutschland

Menschen in Deutschland haben in den letzten 30 Jahren im Durchschnitt 7 Jahre Lebenszeit hinzugewonnen.

Dank guter Lebensverhältnisse erfreut sich ein großer Teil der Menschen bis ins hohe Lebensalter einer guten Gesundheit. Jedoch steigt mit zunehmenden Alter das Risiko schwerer Erkrankungen oder einer Pflegebedürftigkeit - und damit auch die Zahl der Pflegebedürftigen. Aktuell sind etwa 3,3 Millionen Menschen pflegebedürftig. Entsprechend wächst auch die Nachfrage nach professioneller Pflege und Unterstützung im Alltag aufgrund der steigenden Zahl Pflegebedürftiger.

Was Sie wissen sollten

Patienteninformationen

Anträge

Leistungen zur Pflegeversicherung bekommen Sie nur dann, wenn Sie vorher einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt haben.

Leistungen

Die Höhe an Leistungen der Pflegeversicherung richtet sich nach den fünf Pflegegraden.

Abrechnung

Die Abrechnung bei Pflege durch einen Mobilen Pflegedienst erfolgt am Ende des Monats über die Pflegekassen.

Details

Antrag

Von der Antragstellung bis zur Begutachtung

Leistungen der Pflegeversicherung gibt es nur auf Antrag. Vom Pflegebedürftigen selbst, seinem gesetzlichen Vertreter oder seinem Bevollmächtigten ist der Antrag an die zuständige Pflegekasse zu richten.
Daraufhin wird von der Pflegekasse der „Medizinische Dienst der Krankenversicherungen“ (MDK) beauftragt, in einem Gutachten die Pflegebedürftigkeit und den Pflegegrad festzustellen. Wird Pflegegeld beantragt, muss auch geprüft werden, ob die häusliche Pflege in geeigneter Weise sichergestellt ist.
Es bestehen gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkungspflichten des Antragstellers. Pflegebedürftige müssen der Pflegekasse alle erforderlichen Unterlagen überlassen. Nach vorheriger Anmeldung wird auch der gesetzlich vorgeschriebene Hausbesuch des MDK durchgeführt. Dieser führt eine Begutachtung in den eigenen vier Wänden durch. Dabei wird festgestellt, welcher Hilfebedarf notwendig ist, wie Hilfe durchgeführt werden kann und welche Möglichkeiten der Rehabilitation bestehen.

Die Entscheidung, ob und in welchem Grad der Antragsteller als pflegebedürftig eingestuft wird, trifft die Pflegekasse. Dem Antragsteller geht dann der Einstufungs- bzw. Leistungsbescheid anschliessend zu. Wer mit der Entscheidung durch die Pflegekasse nicht einverstanden ist und sich falsch beurteilt fühlt, kann gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen.

Privat Versicherte stellen einen Antrag bei ihrer Versicherung. Die Begutachtung erfolgt dann durch Gutachter und Gutachterinnen des Medizinischen Dienstes „MEDICPROOF“.

Antrag auf Verhinderungspflege

Sie pflegen eine Person zu Hause und sind aus unterschiedlichen Gründen zeitweise verhindert.
Dann haben Sie sehr wahrscheinlich Anspruch auf die Verhinderungspflege. Anspruchsberechtigt sind in der Regel alle Pflegebedürftigen ab mindestens Pflegegrad 2, die sich in häuslicher Pflege durch einen Angehörigen (mind. Verwandschaft 2. Grades) befinden. Die Entscheidung trifft die jeweils zuständige Pflegekasse (angebunden an die Krankenkasse).

Antragsformulare zur Verhinderungspflege für alle Ersatzkassen finden Sie hier:
Ausfüllbares PDF- Antragsformular zur Verhinderungspflege für für die AOK finden Sie hier:

Details

Leistungshöhe

Um Pflegeleistungen voll in Anspruch nehmen zu können, muss die beziehungsweise der Versicherte in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung zwei Jahre als Mitglied in die Pflegekasse eingezahlt haben oder familienversichert gewesen sein.

Die Leistungen der Pflegeversicherung wurden in den vergangenen Jahren – zum Teil mehrfach – erhöht. Darüber hinaus prüft die Bundesregierung regelmäßig alle drei Jahre die Notwendigkeit und Höhe einer Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung. Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz wurden die meisten Leistungen zum 1. Januar 2015 um vier Prozent dynamisiert. Für Leistungen, die erst mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz 2012/2013 neu eingeführt wurden, betrug die Erhöhung 2,67 Prozent. Durch die Dynamisierung soll gewährleistet werden, dass die Pflegeleistungen an die Preisentwicklung angepasst werden. Das Zweite Pflegestärkungsgesetz hat die Leistungen der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2017 noch einmal deutlich ausgeweitet.

Es gibt viele verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in Anspruch nehmen können.
Bitte vereinbaren Sie für eine ausführlichere Beratung einen Termin bei uns!

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Details

Abrechnung

Die Abrechnung bei Pflege durch einen Mobilen Pflegedienst wird am Ende des Monats mit den Pflegekassen abgerechnet. Der monatlich geführte Leistungsnachweis wird mit Unterschrift bestätigt.
Bei der Abrechnung der Pflege durch andere Pflegepersonen gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Die pflegebedürftige Person oder die Pflegeperson erhält die Geldleistung (je nachdem was im Gutachten vereinbart und festgelegt wurde) 
  • Die Geldleistung wird am 1. jeden Monats auf ein vereinbartes Konto überwiesen.

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Unser Hausnotrufsystem

Für hilfebedürftige Menschen, die allein leben oder auch nur zeitwillig allein sind, wurden von uns in den vergangenen Jahren in einer zunehmenden Zahl von Orten Hausnotrufdienste eingerichtet!
Aufgrund unserer Erfahrungen mit Hausnotrufsystemen geniesst die Firma Vitakt Hausnotruf GmbH aus Rheine unser vollstes Vertrauen.

Sie interessieren sich für unser Hausnotrufsystem ?
Dann schicken Sie uns bitte eine Nachricht.

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Benötigen Sie Unterstützung für sich oder einen Angehörigen? Sie haben noch Fragen und möchten sich gern zu den Pflegemöglichkeiten bei uns beraten lassen? 
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