was ist eigentlich der

Pflegegrad

Der Pflegegrad entscheidet welche Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können.

Fünf Pflegegrade ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind, zu erfassen. Die Pflegegrade und damit auch der Umfang der Leistungen der Pflegeversicherung orientieren sich an der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person. Der Pflegegrad wird mithilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt. 

Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss man einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. 

Feststellung

Pflegegrad

Bei der Beurteilung, wie stark Pflegeversicherte pflege- und hilfsbedürftig im Sinne der Pflegeversicherung (SGB XI) sind, zählt seit Januar 2017 in erster Linie, wie selbstständig sie in sechs wesentlichen Bereichen ihres täglichen Lebens noch sind. Die Gutachter, die von den Pflegekassen mit der Begutachtung der Antragsteller beauftragt werden, berücksichtigen vor allem die folgenden Punkte:

  •  körperliche und kognitive Ressourcen des Antragstellers
  • die vorliegenden ärztlichen Diagnosen zu psychischen oder körperlichen Erkrankungen
  • geistige oder körperliche Behinderungen

Dazu werden Unterlagen wie Entlassungsberichte von Krankenhäusern sowie Dokumentationen von Pflegediensten und anderen Versorgern einbezogen.

Einstufungen Pflegegrad

  • 12,5 bis unter 27 Punkte: Pflegegrad 1
    (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
  • 27 bis unter 47,5 Punkte: Pflegegrad 2
    (erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
  • 47,5 bis unter 70 Punkte: Pflegegrad 3
    (schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
  • 70 bis unter 90 Punkte: Pflegegrad 4
    (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
  • 90 bis unter 100 Punkte: Pflegegrad 5
    (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung)

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