Überblick zur

Pflegekasse / Pflegefinanzierung

Pflegebedürftige sollen selbst darüber entscheiden können, wie und von wem sie gepflegt werden.

Pflege ist ein sehr individuelles Thema. Personen mit unterschiedlichen körperlichen und kognitiven Einschränkungen versucht die Pflegeversicherung durch umfangreiche Leistungen zu unterstützen. 
Wir versuchen hier einen kurzen Überblick zu geben, welche Leistungen den Versicherten zustehen. Grundlage ist immer der  jeweils anerkannte Pflegegrad.

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Pflegeleistungen

Hier finden Sie einen ersten Überblick zu den gesetzlichen Pflegeleistungen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hier nur einen Teil dieser komplexen Themen abbilden können. Für weiter Fragen und eine ausführliche Beratung machen Sie bitte einen Termin in unserem Haus.

Pflegegeld

Die Pflegeversicherung unterstützt auch, wenn sich Betroffene dafür entscheiden, statt von einem ambulanten Pflegedienst von Angehörigen, Freunden oder anderen ehrenamtlich Tätigen versorgt zu werden. Hierfür zahlt die Pflegeversicherung das sogenannte Pflegegeld.
Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist, zum Beispiel durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen, und mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Das Pflegegeld wird der pflegebedürftigen Person von der Pflegekasse überwiesen. Diese kann über die Verwendung des Pflegegeldes frei verfügen und gibt das Pflegegeld in der Regel an die sie versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weiter.

Das Pflegegeld ist wie die Sachleistung nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt:

Pflegesachleistungen

Die Pflegeversicherung übernimmt für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 als ambulante Pflegesachleistungen die Kosten für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes für körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag (pro Monat). Dieser richtet sich nach dem Pflegegrad:

Kurzzeitpflege

Viele Pflegebedürftige sind nur für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, insbesondere zur Bewältigung von Krisensituationen bei der häuslichen Pflege oder übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Für sie gibt es die Kurzzeitpflege in entsprechenden zugelassenen vollstationären Pflegeeinrichtungen.

Im Kalenderjahr noch nicht in Anspruch genommene Mittel der Verhinderungspflege können auch für Leistungen der Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Dadurch kann der Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht, also maximal verdoppelt werden.

Verhinderungspflege

Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr, die sogenannte Verhinderungspflege, wenn die pflegebedürftige Person mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson den pflegebedürftigen Menschen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.

Kombileistungen

Wer einen Angehörigen im häuslichen Umfeld pflegt, der kann entweder Pflegegeld oder Pflegesachleistungen erhalten. Dabei können Sie sich auch durch die professionelle Hilfe eines Pflegedienstes unterstützen lassen. Zum Beispiel wenn Sie verschiedene Pflegetätigkeiten nicht selbst leisten können. In diesem Fall unterstützt die Pflegeversicherung ab Pflegegrad 2 mit der Kombinationsleistung. Dabei handelt es sich um eine Verbindung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen.

Folgende Voraussetzungen müssen für den Anspruch auf Kombileistungen vorliegen:

  • mindestens Pflegegrad 2
  • Pflege findet Zuhause statt
  • es muss ein Anspruch auf Pflegesachleistungen und Pflegegeld bestehen der nicht voll ausgeschöpft wird
  • bei der Pflegekasse wurde ein entsprechender Antrag gestellt

Wohnraumanpassung

Bei der häuslichen Pflege von Angehörigen ist es oft notwendig den Wohnraum barrierefrei umzubauen. Damit kann man sicherstellen, das die Pflege möglichst lange Zuhause stattfinden kann.
Auch in diesem Fall hilft die Pflegekasse mit finanziellen Zuschüssen. Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen kann man im Einzelfall bis zu 4.000 € erhalten.
Ändert sich die Pflegesituation und weitere Umbauten werden nötig, kann erneut ein Antrag auf Unterstützung gestellt werden.

Grundsätzlich sollten wohnumfeldverbessernde Maßnahmen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Die Umbauten sind notwendig um eine häusliche Pflege überhaupt erst möglich zu machen.
  • Die häusliche Pflege wird deutlich erleichtert und verringert die Arbeitsbelastung für die Pflegenden Personen.
  • Die Selbstständigkeit der Pflegeperson wird dadurch sicher gestellt.

Sie haben Fragen?

Benötigen Sie Unterstützung für sich oder einen Angehörigen? Sie haben noch Fragen und möchten sich gern zu den Pflegemöglichkeiten bei uns beraten lassen? 
Dann zögern Sie nicht und vereinbaren doch gleich einen Termin.